Für die an langen Tagen fastenden Muslime hat der
Theologenverein unter Berücksichtigung der täglichen Fastendauer in Medina einen
Fastenkalender erarbeitet. In 2017 beträgt in Medina die tägliche Fastendauer ungefähr
14 Stunden. Der Beginn und das Ende des Fastens wurde unter Berücksichtigung
der örtlichen (Region Berlin) Arbeitszeiten gewürdigt. Gemäß diesem Ermessen
ist 04:30 Uhr der Beginn des Fastens und 18:30 Uhr das Fastenbrechen.
Die Gebetszeiten haben wir im Kalender nicht
aufgefühgrt, denn unsere Absicht ist es, für Muslime, die aufgrund der Länge
der Fastendauer nicht partizipieren können, eine Möglichkeit aufzuzeigen und
ihnen zu ermöglichen von den Segnungen des Ramadans zu profitieren. Muslime,
die Schwierigkeiten bei der Verrichtung ihrer Gebete haben, können diese
Probleme lösen, indem sie Gebetszeiten kombinieren (Cem).
Got will Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit
Die Gottesdienste gewinnen
auf Grundlage der Intimität zwischen Gott und Mensch in Gottes Augen an Wert.
Gott wird die Gebete nicht nach Anzahl der Rakats
(Abschnitte im Gebet) und das Fasten nicht nach der Länge oder Kürze des Hungers
und des Dürstens beurteilen. Vielmehr wird Er darauf schauen, ob
Muslime nach dem Verrichten dieser Gebete sich vom Übel entfernt haben. Was Got
will ist Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit. So verlautet der Vers(Ayet). Hungern,
Dürsten und vom Geschlechtsverkehr fernzubleiben sind nicht das Ziel, sie sind
lediglich Mittel zum Zweck. Auch die Symbole im Gebet sind Mittel zum Zweck,
nicht das Ziel. Das Ziel ist die Reinheit, das Fernbleiben vom Bösen und das
Leben zu disziplinieren.
Ein neuer Fastenkalender
Der Theologenverein hat sich bei der Erarbeitung des
Fastenkalenders 2016 auch die Ansichten von Religionswissenschaftlern bezüglich
des Fastens an langen Tagen berücksichtigt und deren Ansichten auf der
Rückseite des Kalenders gedruckt. Der unter strikter Berücksichtigung der Ziele
der Gebete erarbeitete Kalender wurde im Internet geteilt.
Wir erhielten Telefonate aus verschiedenen Regionen
Deutschlands, aus Österreich, Australien, und der Türkei. Viele haben über
soziale Netze geschrieben. Die Anzahl der Muslime, die ihre Zufriedenheit zum
Ausdruck brachten war recht hoch. Auch die Anzahl derer, die schrieben „nach
den im Kalender festgelegten Zeiten kann ich fasten, dies ist möglich, Gott
segne euch“ war recht hoch.
Wegen der getanen Wohltat waren wir erfüllt mit Stolz,
und bedankten uns bei Gott. Wir sind glücklich darüber, wenn Menschen, die
aufgrund der langen Fastenzeit nicht fasten konnten, nun mit Hilfe unseres
Fastenkalenders wieder fasten. Es macht wirklich stolz, das Problem eines
leidenden Menschen im Rahmen der Grenzen des Korans zu lösen und ihm zu
ermöglichen, im Fastenmonat Ramadan seinem Schöpfer nähern zu kommen.
Es gab auch viele befreundete
Religionswissenschaftler, die schrieben, dass diese Arbeit bereits überfällig
gewesen sei und gratulierten uns hierzu. Sie ehrten uns und ermutigten zu
weiteren Schritten.
Von Studenten der Theologischen
Fakultäten der Universität Münster und der Goethe-Universität in Frankfurt
haben wir lobende, schmeichelhafte und ermutigende Komplimente erfahren, es
waren motivierende Komplimente.
Neben diesen Komplimenten gab es
auch befreundete Theologen, die Hetzkampagnen starteten bzw. diese
unterstützten. Mittels Täuschungsmanövern und unlauteren Mitteln versuchten
manche eine Lynchkampagne loszutreten. Es gab sogar Fatwas, die meine Tötung
befürworteten.
Anlässlich des diesjährigen Ramadans
wird das Thema erneut unsere Tagesordnung dominieren. Wir wollten, dass unsere Bemühungen
bezüglich des Fastens bleibend sind und in der Geschichte einen Platz haben es
in unserer Zeitschrift MOCCA gedruckt.
Ein Fasten mit großen Strapazen ist kein Gottesdienst, sondern Sünde.
Musa Carullah Bigiyev saght hierzufolgendes:
Gemäß Gott ist ein Fasten, welches
zu körperlichen und geistigen Schwächung des Menschen führt, kein Gebet,
sondern Sünde. Menschen die mit großen körperlichen Schwierigkeiten fasten,
sollten ein Lösegeld zahlen, welches ausreicht einen Armen zu ernähren. Also
ist das Fasten für diejenigen, die es sehr mühsam vollbringen, nicht die
Pflichttat, sondern ist vielmehr das Zahlen eines Lösegeldes Pflicht. Das Wort
‘yutikûne’ im Koran bedeutet mit Mühe, mühsam, beschwerlich zu erledigen. (Musa
Carullah Bigiyev; Fasten an langen Tagen s.136)
Allah hat es zur Pflicht gemacht zu
fasten. Auch früheren Völkern wurde es zur Pflicht gemacht. Ziel: in dem vom Koran angegebenen Zeitraum
wird mittels des Fastens, also Fernbleiben vom Essen, Trinken und sexuellen
Handlungen die Reduzierung der existenziellen Bedürfnisse angestrebt, um
letztlich die Empathiefähigkeit des Praktizierenden zu steigern.
Das Fasten
ist ein Gottesdienst mit moralischer Dimension. Ziel: moralische Exaltation,
geistige Reinigung, prägt das Wertschätzen des Segens und des Danksagens sowie
die Fähigkeit des Teilens. Es soll die Einzelperson erziehen und die soziale
Solidarität auf die nächste Ebene heben. Es soll Menschen vom Bösen abhalten
und reinigen. So wird der Muslim sich reinigen, sich aufpolieren und sich neu
konstruieren. Das sollte Sinn des Hungerns und Dürstens sein.
Der erste sich auf das als Gebot
auferlegte Fasten beziehende Vers lautet: O die ihr glaubt! Fasten ist euch
vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr euch
eurer Verpflichtung Gott gegenüber bewusstwerdet. (Bakara 183).
Im 184. Ayet
des gleichen Verses werden die Ausnahmen beschrieben: Fasten ist euch an bestimmten Tagen
vorgeschrieben. Aber wer von euch krank oder auf der Reise ist, kann diese (die
Tage an denen er nicht gefastet hat) in diesem Fall an den anderen (übrigen)
Tagen vervollständigen. Wer dazu keine Kraft hat, muss einem Bedürftigen so
viel Lösegeld geben, dass dieser (morgens, abends) gesättigt wird. Wer nun gern
(vom Herzen) eine Gute tat tut (sein Fasten oder Lösegeld erhöht), eben dies
ist für sich selber etwas Gutes. Fasten ist für euch etwas Besseres, hättet ihr
doch nur gewusst.
Im demselben Ayet wird, trotz der
Ausnahmen, besonders unterstrichen, dass Fasten noch nützlicher ist. Die durch
diese Ausnahmen Betroffenen sind vorübergehend vom Fasten befreit. Nach dem
Ende der persönlichen Widrigkeiten sollte das Fasten fortgesetzt oder die
fehlenden Tage vervollständigt werden.
Der Ausdruck „wer dazu keine Kraft
hat“ schließt diejenigen ein, die aufgrund schwerer Arbeitsbedingungen bzw.
aufgrund einer chronischen Krankheit nicht fasten können.
Es scheint, dass gesunde Menschen
fasten sollen. Wer Situationen ausgesetzt ist, die seine Gesundheit
beeinflussen und nicht fasten kann, der sollte nach Ende der widrigen
Bedingungen die fehlenden Fastentage vervollständigen.
Fasten ist für gesunde Menschen eine Pflicht. Nicht um
die Gesundheit zu zerstören, sondern um den Körper in regelmäßigen Abständen an
Essen und Trinken einzugewöhnen und die Qualität der Gesundheit zu verbessern.
Deshalb sollte unter Gesundheit beeinflussenden, negativen Umständen nicht
gefastet werden.
Arbeitsbedingungen, geographische Gegebenheiten,
Reise, psychische Bedingungen, Krankheiten und ähnliches, welche den Menschen
in Bedrängnis versetzen, sind alles Bedingungen, die zur Verschlechterung der
Gesundheit beitragen. Um des Fastens willen sollte die Gesundheit nicht in
Gefahr gebracht werden. „Weil Allah uns nichts aufbürdet, wozu wir nicht die
Kraft haben“. (Bakara 286)
Gemäß dem 185. Ayet der gleichen Sure wird die Dauer
des Fastens mit einem Monat angegeben, das ist der Monat Ramadan. Fehlende
Fastentage können nach dem Ramadan vervollständigt werden. So lautet die
Verfügung: „Der Monat Ramadan ist es,
in dem der Koran als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt
worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung
dienen. Wer also von euch diesen Monat erreicht, der soll ihn fasten, wer
jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine gleiche
Anzahl von anderen Tagen fasten. Allah will für euch Erleichterung; Er will für
euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist, dafür, dass Er euch
rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget“.
1-Der Koran wurde den Menschen als Rechtleitung gesandt.
Er ist ein Leitfaden, welches das Richtige vom Falschen trennt. Die
Herabsendung begann im Monat Ramadan.
2-Dieser Monat
ist der Monat des Fastens. Es wird ein Monat lang gefastet und wird so
abgeschlossen.
3-In dem Monat
wird Allah verherrlicht und Er wird gepriesen.
Kommen wir nun zum 187. Ayet; dort werden die Themen
Sexualität und die zeitliche Berechnung des Fastens behandelt:
„Erlaubt ist euch,
in der Nacht des Fastens zu euren Frauen einzugehen. Sie sind euch ein Gewand,
und ihr seid ihnen ein Gewand. Allah weiß, dass ihr gegen euch selbst unrecht
gehandelt habt, darum hat Er sich gnädig zu euch gekehrt und euch Erleichterung
vergönnt. So möget ihr nunmehr zu ihnen eingehen und trachten nach dem, was
Allah euch bestimmte; und esset und trinket, bis der weiße Faden von dem
schwarzen Faden der Morgenröte zu unterscheiden ist. Dann vollendet das Fasten
bis zum Einbruch der Nacht; und gehet nicht ein zu ihnen, solange ihr in den
Moscheen zur Andacht verweilt. Das sind die Schranken Allahs, so durchbricht
sie nicht. Also macht Allah Seine Gebote den Menschen deutlich, auf dass ihr eurer
Verantwortung Ihm gegenüber bewusstwerdet.“
Folgende vier Grundregeln wertden bei dem Ayet
besonders unterstrichen:
1-Vom Fastenbrechen bis zur Morgendämmerung Sahur) ist
der Geschlechtsverkehr erlaubt,
2-Frauen sind die Vormünder
(Beschützer) der Männer und die Männer sind Vormünder der Frauen, sie ergänzen
sich und lassen ihre Tugenden zum Vorschein treten.
3-Das Fasten
beginnt mit dem Sonnenaufgang und endet mit dem Sonnenuntergang
4-Diejenigen,
die zur Andacht in den Moscheen verweilen dürfen kein Geschlechtsverkehr
ausüben. Das sind die von Allah auferlegten Grenzen welche nicht verletzt
werden dürfen.
Was wir aus den Versen verstehen
Beim Betrachten
der obigen Ayets können wir folgendes feststellen: Der 183. Vers der Sure
Al-Baqara, erklärt, dass das Fasten für alle Muslime eine Pflicht ist. Die
Offenbarung spricht die Menschen in der Region der Offenbarung an, es ist
jedoch eine allgemeine Formulierung. Wo in der Welt der Muslim auch lebt, das
Fasten ist für ihn eine Pflicht. Sogar in Geographien in denen die Sonne sechs
Monate nicht aufgeht oder sechs Monate nicht untergeht.
Ausnahmen
Besondere Fälle von Fastenden bilden den
Inhalt des 184. Ayet. Hier wird beschrieben, wer nicht fasten soll und wer
aufgrund physischer Defizite nicht fasten kann und ein Lösegeld zahlen muss.
Die Aussagen sind universell.
Was wir
von der zweiten Ayet- Gruppe entnehmen
Die zweite Ayet-Gruppe beinhaltet die Ayets
185 und 187. In erster Linie sprechen diese Ayets die Menschen der Region der
Offenbarung an. Dies ist die Hedschas-Region. Dort beträgt die Länge der Tage
und Nächte 12 Stunden, ob im Winter oder im Sommer. Mekka und Medina
liegen in einer Region, in der zwischen Tag und Nacht keine nennenswerten
Unterschiede existieren
Das Fasten dauert ein Monat lang. Das tägliche
Fasten beginnt mit Sonnenaufgang und wird mit Sonnenuntergang gebrochen. Der
Koran hat den Beginn und das Ende des täglichen Fastens in einer für die dort
lebenden Menschen/Araber leicht verständlicher Art erklärt. Der muslimische
Araber darf bis zum Sonnenaufgang essen, trinken und Geschlechtsverkehr haben.
Mit Sonnenuntergang werden die Verbote aufgehoben und das normale Leben kann
beginnen. Die damaligen Muslime haben die Botschaft leicht verstanden,
verinnerlicht in die Praxis umgesetzt. Die Fastendauer dort wirkt sich in Bezug
auf die Gesundheit und auf das Arbeitsleben nicht negativ aus.
Fasten
an langen Tagen
Aber wie sollen die Fastenzeiten für
Regionen bestimmt werden, in denen reguläre Zeiten nicht zustande kommen? In
diesen Regionen finden keine regelmäßigen Sonnenauf-und Untergänge statt wie
z.B. in der Hedschas-Region. Genau hier fängt das Problem an. Das Problem ist
nicht wie gefastet werden soll, sondern die Bestimmung der Dauer der Fastenzeit
sowie der Beginn und das Ende des täglichen Fastens. Zu welcher Tageszeit fängt
das Fasten an und wann wird es gebrochen? Das ist doch das Thema, was geklärt
werden muss.
Kommentar
In der ersten Ayet-Gruppe wurden allgemeine
Begriffe verwendet und das Fasten ist für jeden Muslim Pflicht. Auch die
Ausnahmen gelten für jeden Muslim.
In der zweiten Ayet-Gruppe wurden der
Zeitpunkt und die Dauer des Fastens für die Muslime der Hedschas-Region
bestimmt. Für die Empfäger der Offenbarung ist der Ayet verständlich. Für
außerhalb der Hedschas-Region lebenden Menschen müssen die bedürfen die Ayets
einer Kommentierung.Die Bedingungen des Fasten-Gebotes kommen nicht zustande.
Wie sollen also sich die Menschen außerhalb der Hedschas-Region verhalten? Das
ist genau die Frage, die beantwortet werden muss. Genau hier sollte der
menschliche Verstand einsetzen und die Zeit und Dauer des Fastens bestimmen, in
dieser Hinsicht wurden die Muslime durch Allah bevollmächtigt und zwar so weit,
dass er „diejenigen im Schmutz lässt, die ihren Verstand nicht gebrauchen mögen“.
(Yunus 100)
Schmutz bedeutet; Bedrängnis, Anarchie,
Unruhe, Krankheit und Durcheinander.
Muslime, die ihren Verstand gebrauchen,
werden, unter Berücksichtigung des Sinns und Zweck des Fastens, für Regionen
außerhalb der Hedschas- Region die Dauer und den täglichen Beginn und das Ende
des Fastens nach dem Ermessens-Verfahren bestimmen oder den Muslimen dort
erörtten, dass die Bedingungen des Fasten-Gebotes kommen nicht zustande
gekommen sind. Unter Beachtung der Allgemeinformulierung des Ayets ist
erscheint die zweite Option nichtig.
So ist jeder
Muslim unter Beachtung unter Berücksichtigung der geographischen Bedingungen
der vom ihm bewohnten Region verpflichtet, seine Probleme selbst zu lösen und
zwar unter Beachtung des Hinweises „Allah will keine Schwierigkeiten für euch,
sondern Erleichterung“.
Deutschland gehört zu diesen Ländern
In Deutschland
sind die Tage in den Sommermonaten sehr lang, in manchen Monaten bis zu 20
Stunden. Für die hier lebenden Muslime ist es eine Pflicht, die Dauer und den
Beginn und das Ende des täglichen Fastens nach dem Ermessens-Verfahren zu bestimmen
und zwar unter Berücksichtigung der Fastenzeiten in Medina. Ansonsten wird das
Fasten sich regressiv auf den Gesundheitszustand auswirken. Der Gottesdienst
wird zu Tortur. Gott wird dies nicht zulassen. Er wird die Menschen, die unter
dem Vorwand des Gottesdienstes, mit der Gesundheit von anderen Menschen
spielen, nicht gutheißen. Muslime die aufgrund seiner Arbeitsbedingungen und physischer
Defizite nicht fasten können, sollen sich nicht krankschreiben lassen, um zu
fasten. Lügen und Fasten sind miteinander nicht vereinbar. Mit Betrug kann
Allah nicht gedient werden. Die Rechte der Menschen soll nicht verletzt werden,
um Gottes Willen zu erlangen.
Fastenkalender
In Berlin
werden jedes Jahr vor Ramadan von verschiedenen Religionsgemeinschaften
mindestens 20 verschiedene Fastenkalender ausgegeben. Diese Kalender zeigen die
Fastenzeiten für die jeweilige Gemeinschaft auf. Die Gemeinschaft erstellen
diese kalender, um ihre eigene Besonderheit herauszustellen. Mansche fangen das
Fasten um 01:05 Uhr an und brechen es um 21:40 Uhr, manche fasten zwischen
03:30 Uhr – 21:30 Uhr und manche bestimmen die Zeiten mit 10, 20, 40 Minuten,
gar 1 bis 2 Stunden Unterschied. Alle von ihnen sind in Willkür erstellt, haben
keine Grundlage, sind nicht im Einklang. Unter diesen Umständen hat derjenige
der sein Fasten früher bricht, in den Augen des Anderen, sein Fasten nicht vollendet,
weil für ihn die Zeit des Fastenbrechens noch nicht reif ist. Diese
Fastenkalender wurden nicht im Einklang mit dem Geist des Ayets (Vers)
erarbeitet.
Es ist nicht
mit Allahs Moralität vereinbar, dass Muslime in Deutschland bis zu 17, 19, 20
und in manchen Ländern sogar 22 Stunden fasten, während die Fastendauer für Muslime
der Hedschas-Region in Medina 14 Stunden beträgt. Gott ist nicht grausam. Er
ist nicht unwissend. Er kennt die von Ihm erschaffene Welt, er ist auch nicht
vergesslich. Er befiehlt die Gerechtigkeit. Er wird nicht den Muslim in Medina
bevorzugen. Er ist nicht Feind der Muslime in Deutschland oder im Polarkreis,
er ist nicht grausam ihnen gegenüber. Das Problem ist die menschliche
Moralität. Das Problem sind die schizophrenen Köpfe, die der Auffassung sind,
je widriger die Umstände des Gottesdienstes, desto größer ist die Wohltat. Es
ist das Problem derer, die diese Gedankengänge nicht hinterfragen und sich
einfach fügen. Es ist nicht richtig dafür Allah zu beschuldigen. Der Schöpfer
hat mit den Worten „ich lasse euch im Schmutz, wenn ihr euren Verstand nicht
gebraucht“ alles gesagt.
„Willst Du uns verderben lassen für das, was die
engstirnigen unter uns getan haben? (Araf 155)
Was haben diejenigen getan, die Ihren Verstand eingebracht haben
Musa Carullah
Bigiyev
Diejenigen, die Ihren
Verstand gebraucht haben, haben sich zur Lösung von Problemen der Muslime
eingesetzt. Manche haben Mekka und Medina als Grundlage genommen und
Fastenkalender erarbeitet. Andere haben durch Vergleiche versucht Lösungen zu
finden.
Musa Carullah Bigiyev hat mit der Veröffentlichung seines Buches „Fasten an langen Tagen“ eine Grundlage für diese Arbeiten
geschaffen. Er sagt: „Exegeten sagen, dass 'Gott im ersten Appell eine unverständliche,
geheimnisvolle (nicht von Jedem zu verstehen) Aussage getroffen und im zweiten
Appel diese Aussage detailliert hat' und begründen dies damit, dass der Koran
ein Wunder ist."
Eine solche Aussage ist für
das Buch des Schöpfers, der alle Zeiten, Orte, Menschen und Situationen mit
seinem Wissen umgeben hat, nicht ausreichend. Es ist besser zu schweigen als solche
einfachen und wertlosen Kommentare zu verbreiten. Entweder eine ordnungsgemäße,
der göttlichen Weisheit passende Kommentierung oder Schweigen.
In der Tat wird vom Propheten
Hz. Muhammed überliefert, dass „Allah hat diejenigen mit Barmherzigkeit
belohnt, die wohltätig waren, wenn er geredet hat oder geschwiegen und heil
geblieben sind“
(Buhari, Edeb 31,85).
Es ist eine Weisheit, dass im
Koran zwei Ayets offenbart wurden, die den Fastenmonat regeln und nicht regeln. Der erste Ayet ist
die Weisheit zur Beachtung der offenen Botschaft. Der andere Ayet verbirgt die
Weisheit, dass im Falle der Unmöglichkeit das Fasten zu praktizieren, die
Bestimmungen des Fastens zu erläutern und somit alle Regionen der Welt und alle
Bedingungen der Jahreszeiten in der allgemeinen Formulierung zu
berücksichtigen.
Die Notwendigkeiten dieser Ausnahmen sind z.B.: wenn die
Tage wochen- oder monatelang sind (Polarkreis) oder wenn es unerträglich kalt
oder warm ist und wegen dieser klimatischen Bedingungen das Fasten nicht
möglich ist, so wird der Begriff „gezählte Tage“ als offenkundige Bestimmung
sein Urteil vollstrecken. In diesem Falle wird die Zeit und Dauer des Fastens
durch Ermessen festgelegt. Dieser Kommentar ist wohl besser als die der Exegeten.
Mit Sicherheit
gibt es auf der Erde Regionen, die unerträglich kalt oder warm oder in denen
die Tage wochen- oder monatelang und die Nächte hell sind.
Glaubte man die
Aussagen der Exegeten müsste Allah diese Orte und Zeiten vollständig ignoriert
haben, was bedeuten würde, dass Allah seine Preisenden ungleich behandeln
würde. Oder er hätte die dortigen Menschen mit solch einer schweren Last belegt,
Gott würde in diesem Fall ungerecht sein. Oder er hätte die Bedingungen der von
Ihm erschaffenen Region vergessen, Gott besitzt jedoch keine mangelnden
Eigenschaften.
Oder das Fasten
dürfte in diesen Regionen keine Pflicht sein, in diesem Fall würde die
Ganzheitlichkeit des Korans aufgehoben werden. Wohingegen der Koran ein Buch
der Ganzheitlichkeit ist. Gemäß unserer
Kommentierung befinden sich solche Regionen und solche Zeiten in der offensichtlichen
Aussage des ersten Appells.
Die in solchen
Regionen lebenden Menschen werden die Zeit und die Dauer des Fastens selbst
bestimmen. Erst dann wird man sagen können, dass Gott diese Regionen und die
dort lebenden Menschen nicht ignoriert und vernachlässigt hat.
Wenn wir uns
der Auffassung der Exegeten anschließen, können wir dem Koran-Ayet „Und esset
und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für
euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur Nacht“ nicht die für
die islamische Scharia notwendige Allgemeinheit und Ganzheitlichkeit
zuschreiben. Denn in Regionen, in den sehr helle Nächte vorkommen bzw. mit wochen-
oder monatelangen Tagen würde der Koran nichtig sein: Weil in solchen Orten
Dinge wie „weißer Faden, schwarzer Faden“ „Morgendämmerung und Nacht“ nicht
existieren.
Darüber hinaus ist es an jedem Ramadan in manchen
Orten kontinuierlich hell, während es an anderen Regionen dauerhaft dunkel ist.
In diesem Fall würde die Verpflichtung zum Fasten, welches eine der großen
Säulen des Islam darstellt, in den meisten Regionen der Erde aufgehoben sein. Es wäre völlig nichtig. Daher wäre das Buch des
Schöpfers, der alle Zeiten, Orte, alle Menschen und Situationen umgeben hat,
nicht ausreichend bzw. mangelbehaftet. Allerdings sind
im Koran keine Mängel. Würde Allah Menschen in Regionen, in denen der Tag und
die Nacht ungleich lang sind, zum Fasten verpflichten? Würde Allah, der für
Reisende wegen kleine Nöte das Fasten an anderen Tagen empfiehlt oder anderen
wegen Bedrängnisse auf der Arbeit das Zahlen eines Lösegeldes als Ersatz
aufzeigt, das Fasten für Menschen in Regionen mit langen Tagen zur Pflicht
machen? Würde diese Diskriminierung der Herrlichkeit des auf den Prinzipien der
Einfachheit gegründeten Islam passen?
Dementsprechend
hat der Koran am Ende des Ayets „der Monat Ramadan ist der, in welchem der
Koran herabgesandt ward: eine Weisung für die Menschheit, deutliche Beweise der
Führung und (göttliche) Zeichen“ keine allgemeine und Bestimmtheit ausdrückende
Formulierung wie „möget ihr ihn durchfasten“, gebraucht.
Stattdessen hat
der Koran für Menschen in Regionen, in denen reguläre Zeiten zustande kommen,
die Formulierung bevorzugt „Wer also da ist von euch in diesem Monat, der möge
ihn durchfasten“.
In Regionen wo keine
regelmäßigen Sonnenauf-und Untergänge stattfinden ist es schwierig, den Monat
zu bestimmen. Diese Bestimmung erfolgt nicht nur mit dem Auge, sondern man muss
in der Region wohnen und zwar für die gesamte Dauer der Fastenzeit. (Zusammenfassung aus dem Buch Musa Carullah Bigiyev „Fasten an langen
Tagen)
"In Mekka
und Medina dauert der längste Tag nicht mehr als 12 Stunden, wohingegen die
Tage in Ländern nördlich des Äquators bis zu 20 Stunden reichen. Die in diesen
Ländern lebenden Muslime können ihr Fasten gemäß den Zeiten in Arabien
verrichten.“ (Musa Carullah Bigiyev, Fasten an langen Tagen, Doz.Dr. Abdullah
Kahraman İslam- Klassik- Serie:35, İstanbul, 2009)
Prof. Dr.
Mehmet Said Hatipoğlu
In den Monaten
mit langen Ramadan-Tagen kann die durchschnittliche Dauer des Fastens in Mekka
und Medina als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Diese Applikation
entspricht dem Geist des Korans sogar besser. „Allah wird niemanden Übergebühr
belasten“. (Vortrag im Türkischen Bildungsverein Berlin/Zeitschrift Mocca)
Prof. Dr.
Süleyman Ateş
Die im Koran
vorgeschrieben Fastenzeiten sind für die Regionen typisch, in denen reguläre
Zeiten zustande kommen. Der allmächtige Allah hat für normale Regionen seine
Bestimmung mitgeteilt. Angelegenheiten außerhalb der normalen Umstände hat er
der muslimischen Rechtsprechung/ Rechtswissenschaft überlassen.
In solchen
Orten, vor allem in den Polarregionen, soll sich die Fastenzeit dem Ort der
Koranoffenbarung (Mekka) oder dem nächsten Ort, an denen normale Zeitperioden
vorkommen, richten. Hier werden die Gebetszeiten nach Ermessen festgelegt. (Süleyman
Ateş, der neue islamische Katechismus, Tefsîru'l- Koran: 2/163)
Molla Hüsrev
/Şeyh-ül İslâm (im 15.Jahrhundert)
„In Regionen in
denen reguläre Zeiten nicht zustande kommen wird der Beginn und das Ende des täglichen
Fastens nach der Uhrzeit bestimmt. Diese richten sich nach den Zeiten einer
Stadt mit einem normalen Sonnenauf und –Untergang.“ (Dürer-ül-Hükkâm fî Şerh-i Gurer-il-Ahkâm)
Prof. Dr.
Muhammed Hamidullah
In Regionen
zwischen dem 45. und 90. Breitengrad wird man sich nicht nach der Sonne,
sondern nach der Uhrzeit richten. Das gilt sowohl für das Gebet als auch für
Fasten etc.
Von unserem
Propheten wird folgendes überliefert: „Ein Tag von Deccal (Antichrist) wird
genauso lang sein wie ein Jahr von euch. O Gesandter Allahs, wie werden die Gebete
an diesem einen, ein Jahr andauernden Tag verrichtet? Die Antwort des Propheten
lautete: „durch Ermessen! Also die Gebets-Zeiten des langen Tages werden nach
Ermessen bestimmt bzw. berechnet. Wie nach Ermessen oder Berechnung? Das
Ermessen oder Berechnung wird sich analog dem nächsten Ort, in dem normale
Zeitperioden vorkommen, richten.“ (Müslim,
Kitabu’l-Fiten ve Eşrâtu’s-Sâat, 20)
Behörde für Religionsangelegenheiten
In Regionen in
denen reguläre Zeiten nicht zustande kommen, ist es unverzichtbar, die Gebets-
und Fastenzeiten nach dem Ermessens-Verfahren zu bestimmen.
Wie auch in
einigen Hadithen dargelegt, ist es in Gebieten in denen reguläre Zeiten nicht
zustande kommen mit der Religion vereinbar, das Ermessens-Verfahren anzuwenden.
(10-11/06/2009 Beschluss des Hohen Rates für religiöse Angelegenheiten.)
Russische Mufti Rat
Vorsitzender
des Rates der russischen Muftis Rusen Abbyasov „In Regionen mit
überdurchschnittlich längeren Tageszeiten, also mit annähernd 19 Stunden und
mehr, kann das Fasten sich nach der Zeitzone in Mekka richten.“ (www.topragizbiz.com, http://ramazan.haber7.com/)
Prof. Dr.
Hayrettin Karaman
Auch die Gläubigen
in Regionen, in denen die Sonne monatelang nicht auf- oder untergeht, benötigen
religiöse Bildung und Mitzvah. Darum werden sie auch ihre Gebete -wie allgemein
ihr Leben- nicht nach Sonne und Mond, sondern nach ihrem hypothetisch und
nominal (virtuell) festgelegten Tagesablauf verrichten. Für unter diesen Bedingungen
lebenden Gläubigen haben Wissenschaftler in Bezug auf die Zeitschiene zwei Wege
aufgezeigt:
1. Umsetzung
des Mekka-Kalenders,
2. sich nach
dem nächsten Ort, an dem normale Zeitperioden vorkommen, richten.
Auf die Mitteilung
des Propheten, dass am Jüngsten Tag „ein Tag von Deccal (Antichrist) sehr lange
andauern würde fragten die Sahabe „wie werden wir an diesem, ein Jahr
andauernden Tag, unsere Gebete verrichten? Der Prophet antwortete: „Wie an den
normalen Tagen davor“. Diese Überlieferung (Hadith) belichtet die obige Lösung.
(Müslim, "Fiten", 110; für umfassenderes Wissen siehe Hayreddin Karaman,
Die aktuellen Probleme im Licht des Islam).
In Regionen
nahe des Nordpols, an Orten an denen der Sonnenuntergang bis zu den Spätstunden
nicht zustande kommt, können die täglichen Fastenzeiten nach einem nominell
festgelegten Sonnenuntergang bestimmt werden.
Wir dürfen
nicht vergessen, dass Parallele und Meridiane nominal sind. So etwas ist nicht existent,
wird jedoch zur Berechnung genutzt. Auch für die Dauer des täglichen Fastens
kann eine nominelle Zeitbestimmung vorgenommen werden. Der Sonnenuntergang ist
eine Zeitbestimmung und nicht der Grund für das Fastenbrechen. Diese Bestimmung
können die Menschen der Region vornehmen. Entweder wird Mekka als Vergleich
herangezogen oder ein anderer Ort. In dieser Hinsicht ist keine für alle
Menschen verbindliche Fatwa notwendig. Bei Gebetsausübung ist jedoch der Geist
der Einheit wichtig, und diese Fatwa hat in dieser Hinsicht Bedeutung. Der
Islam wird in jeder einzelnen Geographie unterschiedlich interpretiert.
Auf die Frage
„weshalb geben Sie nach Ihrer eigenen Meinung Fatwas heraus?“ gibt er seine
berühmte Antwort: „wenn die vor uns Kerle waren, so sind auch wir Kerle“
(Zeitschrift Mocca 24. Ausgabe)
Prof. Dr.
İlhami Güler
Bekanntlich
dauert der längste Tag in Arabien nicht mehr als 12 Stunden, wohingegen die
Tage in Ländern nördlich des Äquators bis zur 20 Stunden reichen. Musa Carullah
hat in seinem Buch
- Fasten an
langen Tagen- argumentiert, dass die in diesen Ländern lebenden Muslime ihr
Fasten gemäß den Zeiten in Arabien verrichten können.
Ich bin auch
der Auffassung, dass bei Zusammenfallen der langen Fastentage in die heißesten
Sommermonate körperlich Beschäftigte (Landwirtschaft, Bau, Bergbau, Industrie, Bäckerei,
Restaurants, etc.) nicht im Fastenmonat Ramadan fasten sollten, sondern
stattdessen eine von der im Ayet beschriebenen Erlaubnis (Lösegeld zahlen oder
an anderen Tagen fasten) Gebrauch machen.
Zur Begründung;
körperlich in solchen Umständen arbeitende Menschen verlieren durch
Transpiration intensiv Wasser und Mineralien.
Da der
intensive Wasserverlust des Körpers zur Blutgerinnung im Körper und Verlangsamung
des Blutdurchflusses führt, steigt das Risiko für einen Herzinfarkt. Außerdem
kann Durst dauerhaft bleibende Nierenschäden verursachen.
Das
Zusammenfallen des Fastens in Sommermonate wiederholt sich alle 30 Jahre, weil
die Araber den Mondkalender verwenden. Diesen Kalender haben die Araber bereits
vor dem Islam verwendet. Andernfalls ist der Mondkalender nicht etwas vom Gott im
religiösen Sinne offenbartes.
Wenn die Araber
den Sonnenkalender verwendet hätten, würde der Monat Ramadan nicht das ganze
Jahr durchwandern, sondern in der Jahreszeit bleiben in der es zum Gebot wurde.
In der Tat berichten
die Quellen, dass zu Lebzeiten Mohammeds, in den neun Jahren nach dem das
Fasten zu Gebot wurde, es immer auf den Frühling fiel.
Das Zusammenfallen
des Fastens in die Sommermonate kann also nicht bedeuten, dass Allah die
Menschen mit solch einer anormalen Strapaze testet. Denn im Ayet wird
ausgesagt, dass „Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht
Erschwernis.“
Solch eine Lizenz können nicht in klimatisierten
Büroräumen sitzende Religions-Bürokraten (Bürokraten-Beamten der Behörde für
Religionsangelegenheiten) und Theologen aussprechen.
Sowie Hoca
Nasreddin sagt; den vom Dach Gefallenen kann nur der vom Dach Gefallene
verstehen. Ferner ist es Ziel der Theologen sich bei Gott einzuschmeicheln,
anstatt über die Not der Menschen nachzudenken.
Als Beispiel
hierzu können wir hervorbringen, dass die Religionsgelehrten das 61- tägige
Sühne-Fasten für das absichtliche Fastenbrechen vor dem Abend erfunden haben.
Hanafiten und
Malikiten haben unter Berufung auf ein Hadith das vorzeitige, absichtliche
Fastenbrechen sowie Geschlechtsverkehr; Shafii und Hanbalis jedoch nur
Geschlechtsverkehr als Tatbestand für ein 61- tägiges Sühne-Fasten verurteilt,
obwohl es im Koran keine diesbezügliche Strafvorschrift existiert. (http://arsiv.taraf.com.tr)
Bayraktar
Bayraklı
„Die Bestimmung
der Fastenzeit und Dauer sollte auf dem Sonnenkalender basieren. In diesem Fall werden die Nöte des Fastens an langen Tagen von alleine
verschwinden.“ Diese Studie wurde durch die Behörde für
Religionsangelegenheiten im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten anlässlich des
Geburtstages des Propheten durchgeführt. Wir feiern seitdem nicht mehr zu jeder
Jahreszeit den Geburtstag des Propheten. Seit 1989 feiern wir ihn wiederkehrend
zwischen dem 14. und 20 April. Auch zum Thema Fasten könnte die Behörde für
Religionsangelegenheiten solch eine Festlegung treffen.
Theologenverein Berlin
„Die
Fastendauer wird analog der in Medina angenommen werden, also Beginn und Ende
des täglichen Fastens kann, unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen
ermittelt werden. Insbesondere die Arbeitsbedingungen und die Wegezeiten zur
Arbeitsstelle und zurück sollten bei der Ermittlung ausschlaggebend sein. Dies
ist ein Verfahren, ein konsequentes Verfahren und hat Gründe, so ist auch die
Sunna (Verfahrensweisen des Propheten). So ein Fastenkalender wird überall in
der Welt den Muslimen als Hilfestellung dienen. Das Einzige, was regional bestimmt
werden muss ist den Beginn und das Ende des täglichen Fastens. Gott ist der
Allwissende.“
Schlussfolgerung
1- Zunächst
müssen wir den Koran so verstehen wie der damalige Empfänger am Ort der
Offenbarung. Unter Berücksichtigung der geographischen Bedingungen müssen wir
dann mit unseren Interpretationen und Erläuterungen den Islam zu einer den
Bedürfnissen der Menschen eingehenden und lebenswerten Religion formen.
Das wird von
uns erwartet bzw. gewünscht. Die Religion soll in unserer Hand nicht zu einem
den Menschen schadenden Instrument werden, vielmehr sollte sie zu einer
göttlichen Botschaft werden, die Widrigkeiten überwindet. Das Fasten wurde in
Medina zur Pflicht. Unser Prophet hat sein Fasten allesamt in Medina
abgehalten. In Medina ist das Zeitmaß für Tage und Nächte gleich, 12+12=24.
2- Den Begriff
Tag und Nacht haben die Bewohner von Medina dem Konzept angemessen und in
Übereinstimmung mit dem Lebensstandard, vollständig erkannt. Dies bedeutet: die
Zeit des Fastens beträgt 12 Stunden. Denn ein gesamter Tag besteht aus 12
Stunden Tag und 12 Stunden Nacht. Wen wir den Fastenbeginn um eine Stunde
vorverlegen, wird die Fastenlänge 13 Stunden betragen. Also beträgt die Länge
des Fasten-Gottesdienstes 13 Stunden. Der Maßstab sollte, wo in der Welt sie sich auch
befinden, so sein. Demnach kann der Beginn und Ende dieser Zeitspanne (13
Stunden) nach Ermessensverfahren bestimmt und gefastet werden.
3- Fastens
besteht nicht nur aus Nichtessen und Nichttrinken. Fasten ist Disziplin. Es
bedeutet in diesem Zeitrahmen Disziplinierung der Selbstsucht. In dieser Zeit
ist das Rechtmäßige verboten. Am Ende des Fasten-Verses steht die Warnung auf „dass
ihr euch schützt.“ Die Dinge vor denen sich geschützt werden sollte sind
deutlich: Lügen, Verleumdung, Herzbrechen, Geiz, Wucher, Vergeudung, alles
Dinge, die gegen die Interessen der Gesellschaft stehen. Das ist der Sinn des
Fastens!
4- Eigentlich
ist das Fasten für sich genommen kein Gottesdienst. Menschen werden wegen ihres
Hungerns nicht belohnt und auch nicht bestraft. Fasten ist gleichsam die
Grundvoraussetzung der oben erwähnten Gottesdienste (Gebete). Belohnung und
Strafe betrifft die Ausübung oder Nichtausübung der Gottesdienste.
5- Während
manche geographischen Gebiete für Muslime einen Vorteil verschaffen, sollten
andere geographischen Gebiete nicht zum Nachteil werden. Allah sollte zu allen
Muslimen, in allen Geographien den gleichen Abstand besitzen. Unser Herr kennt
die genaueste Wahrheit.
Hiç yorum yok:
Yorum Gönder